SAPV

Was macht das Palliativteam Nord?

Eine Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Erkrankung einer besonders aufwändigen Versorgung bedarf. Der Betreuungsansatz des Palliativteams Nord ist dabei ganzheitlich, das heißt unsere Aufgabe umfasst nicht nur die Vorbeugung (Prävention) und Linderung von körperlichen und seelischen Leiden, sondern auch die Unterstützung und Hilfe bei allen weiteren belastenden Symptomen.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Sozialgesetzgebung: §37b SGB V. Um eine Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV) erhalten zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Lebenserwartung des zu Versorgenden muss auf Tage, Wochen, Monate reduziert sein durch eine nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung.
  • Die Erkrankung bedarf einer besonders aufwändigen Versorgung, die durch andere ambulante Versorgungsformen nicht aufgefangen werden kann.
  • Die Erkrankung hat ein komplexes Symptomgeschehen aufzuweisen, bei dem mindestens eine der folgenden Symptomatiken festzustellen ist:
  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägte neurologisch / psychiatrisch /psychische Symptomatik
  • ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik
  • ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
  • ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik
  • sonstiges komplexes Symptomgeschehen
Palliativ Netz Kiel

Jeder Sterbende,

der diese Voraussetzungen erfüllt, hat das Recht auf eine SAPV.

Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 37b „Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung“ ist der Rechtsanspruch festgelegt.

Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, hat ein Recht auf SAPV.

Jeder Arzt kann eine Verordnung für SAPV ausstellen: ein Krankenhausarzt für eine Woche, ein niedergelassener Arzt für mindestens 4, maximal für 8 Wochen.

Leider bestehen immer wieder Probleme bei der Verordnung, sei es, dass die Verordnung nicht korrekt ausgefüllt ist oder der Arzt meint, der Patient benötige keine SAPV und andere Versorgungsformen könnten die komplexen Aufgaben gleichwertig erfüllen.

Trotzdem besteht für den Sterbenden bei entsprechender Symptomatik das Recht auf die spezialisierte Versorgung. Eine gute Kommunikation ist hier erforderlich, bei der die Koordination unseres Teams gerne vermittelnd und organisatorisch zur Seite steht.

SAPV veranschaulicht

Was ist zu tun, um SAPV zu erhalten?

1. Anfrage

Wir freuen uns über Ihren Anruf unter der Telefonnummer 0431 / 310 40 700 und nehmen Anfragen von Patienten, Angehörigen, Bevollmächtigten, niedergelassenen Ärzten, Klinikärzten, anderen Patientendiensten und Kostenträgern gern entgegen.

Gemeinsam prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung vorliegen.

Wenn ja, dann beginnt unsere Arbeit, indem wir informieren und beraten, erste Kontakte aufbauen und ein für den Patienten individuell zusammengestelltes Team organisieren.

2. Ausstellung einer SAPV-Verordnung

These include painful or/and prolonged erection and or men over the age of 65 and an estimated one in 10 women may have HSDD at some point in their life. If a particular dosage is not working and this means 73-146 grams of protein a day, experiences that affected your performance in the classroom are equally important. Expose the negligence Tablets-Including and inaction by government bodies.

Ohne SAPV-Verordnung keine SAPV-Betreuung – diese wird entweder durch klinisch tätige Ärzte für 7 Tage oder durch niedergelassene Fachärzte je nach Vorgaben des MDK für derzeit bis zu 8 Wochen ausgestellt. Eine Wiederverordnung über diesen Zeitraum hinaus ist selbstverständlich möglich.

Die SAPV-Verordnung ist vom Patienten oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und kurzfristig den Kostenträgern zuzusenden. Dies organisieren wir gern für Sie.

3. Beginn der SAPV-Versorgung

Das Team aus Palliativarzt und Palliativpflegekraft übernimmt nun bedarfsorientiert die spezialisierte ambulante palliative Versorgung und steht mit dem gesamten Netzwerk 24 Stunden am Tag – 365 Tage im Jahr zur Verfügung.

Die Kosten für die SAPV werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Unsere Arbeit zählt zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch die privaten Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Bei der Beantragung helfen wir gerne.

Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel oder Heilmittel (z. B. Physiotherapie) sind bei fehlender Befreiung weiterhin zu bezahlen.

Die rund um die Uhr Versorgung mittels SAPV sichert die Symptomlinderung in der Häuslichkeit. Im Bedarfsfall sind intensivmedizinische Maßnahmen, wie z. B. Versorgung mittels Medikamentenpumpen jederzeit durchführbar.

So können häufig unerwünschte Krankenhausaufenthalte, die durch Krisensituationen und Notfälle entstehen können, vermieden werden.

„Der Tod bedeutet die Tilgung jeglichen Schmerzes,
er ist die Grenze, über die unsere Leiden nicht hinausgelangen,
und er gibt uns wieder jenen Zustand der Ruhe zurück,
dem wir vor unserer Geburt angehörten.

Lucius Annaeus Seneca

Definition Palliativmedizin

Therapieziel ist die Lebensqualität von Sterbenden und deren Angehörigen zu erhöhen. Dabei ist ihre Autonomie zu ergründen, um ihr Selbstbestimmungsrecht zu verstehen und zu respektieren. Hieraus kann eine für den Patienten geeignete ärztliche Indikation und Therapie gestellt werden.

Palliativmedizin ist die multiprofessionell durchgeführte Linderung krankheits- (auch tumor-) bedingter Symptome, Respektierung bzw. Optimierung vorhandener Potentiale und Würdigung des Daseins des Sterbenden und seiner Angehörigen bis zum Schluss, so dass der Tod ein möglichst friede-, liebe- und würdevoller Abschluss für alle Beteiligten darstellt.

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gerne

Wir schaffen Klarheit in allen Punkten.